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   VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10   

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https://dejure.org/2010,34444
VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10 (https://dejure.org/2010,34444)
VK Bund, Entscheidung vom 11.11.2010 - VK 1-103/10 (https://dejure.org/2010,34444)
VK Bund, Entscheidung vom 11. November 2010 - VK 1-103/10 (https://dejure.org/2010,34444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Lieferung und Leistung von Produkten zur enteralen Ernährung der Versicherten, Hilfsmittel der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung als Arzneimittel - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Diese ihr andernfalls entgehenden Zuschlagschancen sind geeignet, einen möglichen Schaden der ASt zu begründen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Nachprüfungsverfahren vorgetragenen Ausschlussgrundes im Hinblick auf das Angebot der ASt war eine Rüge entbehrlich, da die ASt erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens davon erfuhr (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2010, X ZB 14/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Soweit die ASt auf den Zweckmäßigkeitsvorbehalt des § 127 Abs. 1 SGB V abstellt, handelt es sich zudem um keine bieterschützende Norm, so dass eine Rechtsverletzung der ASt insoweit ausgeschlossen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2009, L 21 KR 1/08 SFB).

    Das generelle Risiko von Zuwachs oder Abnahme aufgrund solcher Faktoren allein reicht nicht aus, um eine fehlende Kalkulationsgrundlage zu begründen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2009, L 21 KR 1/08 SFB).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag, die als Krankenkasse juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) ist, um eine öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag, die als Krankenkasse juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) ist, um eine öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2009 - Verg 30/09

    Abgrenzung von Nebenangebot und alternativer Leistungsposition

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Denn insoweit handelt es sich nicht um einen Anspruch auf "die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren" (vgl. § 104 Abs. 2 GWB), sondern um die dem Vergabeverfahren vorgelagerte Frage des Ob der Beschaffung, die dem öffentlichen Auftraggeber überlassen bleibt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2009, VII-Verg 30/09).
  • VK Bund, 03.07.2009 - VK 1-107/09

    Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2010 - VK 1-103/10
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag, die als Krankenkasse juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) ist, um eine öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
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